
BAV für jeden
Die Betriebliche Altersversorgung (BAV)
Informationen für Arbeitnehmer:
Nehmen Sie Ihr gutes Recht wahr und nehmen Steuervorteile, Förderungen des Staates und Arbeitgeber-Zuschüsse mit! Seit dem 01.01.2002 ist die
Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung mit Gehaltsumwandlung keine freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers mehr, sondern Ihr
gesetzlich verbrieftes Recht.
Zwar geht die Verpflichtung nicht so weit, dass der Unternehmer die
Beiträge hierzu entrichten muss, wohl aber muss er den
organisatorischen Aufwand hierfür übernehmen. Im Einzelfall kann
der Tarifvertrag sogar eine finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber
bei den Sparbeiträgen vorsehen – Beispiele hierfür sind der
Tarifvertrag der Metallverarbeitenden Industrie (Metallrente) oder
auch der Tarifvertrag der Arzthelferinnen und -helfer.
Weitere wertvolle Informationen für Arbeitnehmer
VL (Vermögenswirksame Leistungen) - clever genutzt in Verbindung mit der BAV!
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Michael Schulte | Investmentberater
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing.
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