
Die Privatrente
Die flexible Privatrente
Der Staat fördert seit 2005 verstärkt die private Vorsorge, um die
Rentenkassen zu entlasten. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die
Besteuerung von privaten, ungeförderten Lebens- und Rentenversicherungen neu geregelt. So können die Beiträge in Verträge dieser
sogenannten Schicht III nicht von der Steuer abgesetzt werden. Nur
Beiträge in Vorsorgeprodukte der Schicht I (Basis- bzw. Rürup-Rente
sowie Gesetzliche Rentenversicherung) und Schicht II (Betriebliche
Altersvorsorge und Riester-Rente) erhalten eine staatliche
Förderung in der Einzahlphase.
Bei allen ab 01.01.2005 abgeschlossenen flexiblen
Altersvorsorgeprodukten (private Lebens- und Rentenversicherungen)
ist der Wertzuwachs im Vermögen zu versteuern.
Vorteile Flexible Privatvorsorge:
- Hohe Flexibilität in der Anspar- und Entnahmephase
- Zusätzliche Einzahlungen möglich
- Sowohl Kapitalauszahlung als auch Verrentung und Kombinationen daraus möglich
- Voller Hinterbliebenenschutz möglich
- Vererbbar, übertragbar, beleihbar (z.B.: Baufinanzierung)
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Michael Schulte | Investmentberater
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