
Riester-Rente
Die Zulagenrente oder „Riester-Rente“
Die Riester-Rente gehört wie die Betriebliche Altersvorsorge in die Schicht II des neuen Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge. Die Schicht I umfaßt dabei die Basis- oder „Rürup-“ Rente und die gesetzliche Rentenversicherung, in Schicht III werden flexible Lebens- und Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung zusammengefaßt.
Vorteile Riester-Rente:
- Staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen in der Ansparphase
- Absicherung der Langlebigkeit durch lebenslange Rente
- Sicher vor dem Zugriff Dritter (z.B.: bei Arbeitslosigkeit durch Hartz IV)
- Nutzung für Baufinanzierung generell möglich
- „Schädliche Verwendung“ ist (im Gegensatz zur Rürup-Rente und zur betrieblichen Altersvorsorge) im Notfall möglich, dabei müssen lediglich die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden; die Zinsen und Zinseszinsen verbleiben im Guthaben.
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